Transportgut kann durch viele verschiedene Einflüsse und Ereignisse beschädigt und vernichtet werden oder abhanden kommen. Sofern beispielsweise ein Lastwagen in einen Unfall verwickelt wird, wird die Fahrzeugversicherung in aller Regel nur den Schaden am Fahrzeug regulieren, nicht den am Transportgut. Da Transportgüter aber sehr hohe Werte darstellen können, benötigt es hier eine spezielle Transportversicherung.
Diese gehört zu den gewerblichen Versicherungen und bietet sich für jedes Unternehmen an, das Waren produziert und anschließend zu Kunden oder Großhändlern befördert. Aber auch wenn Gruppen, Vereine etc. gemeinschaftliche Güter transportieren müssen, bietet sich der Abschluss einer Transportversicherung an.
Oft bieten die Versicherungsgesellschaften eine solche Transportversicherung im Paket mit weiteren gewerblichen Versicherungen an. Zwar sind diese Versicherungspakete meist günstiger als der einzelne Abschluss aller darin enthaltenen Versicherungen, jedoch muss genau überprüft werden, ob auch wirklich alle im Paket enthaltenen Versicherungen benötigt werden.
Ist das nicht der Fall, sollten Sie mit der Versicherungsgesellschaft einen individuellen Vertrag aushandeln. Insbesondere bei gewerblichen Versicherungen sind die Versicherer in der Regel sehr flexibel und arbeiten Verträge aus, die genau auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. So ist für eine Transportversicherung beispielsweise ausschlaggebend, welche Waren transportiert und versichert werden sollen. Es dürfte jedem einleuchten, dass die Beiträge für diese Versicherungsform zum Beispiel beim Transport von einfachen Holzteilen wesentlich geringer ausfallen, als wenn teure Luxusgüter transportiert werden sollen.
Auch hier ist jedoch darauf zu achten, dass in den Versicherungsverträgen meist einige Ausschlusskriterien festgelegt werden. Erfüllt der Transporteur seine Sorgfaltspflicht nicht - zum Beispiel wenn die Ladung zu schlecht gesichert ist und daher Schaden nimmt - wird der Versicherer in der Regel seine Leistung verweigern oder nur einen Teil davon gewähren.
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