Jeder, der den Bau eines Hauses plant oder ein bereits bestehendes Gebäude erwerben möchte, sollte sich rechtzeitig über wichtige Versicherungen informieren. Um sich zum Beispiel gegen Feuer, Sturm und Hagelschäden abzusichern, ist eine Wohngebäudeversicherung erforderlich. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz droht bei einem Feuer schnell der finanzielle Ruin des Eigentümers. Bei einem Neubau wird diese Versicherung meist von der kreditgebenden Bank als Bedingung für die Darlehenszusage eingefordert.
Die Wohngebäudeversicherung soll sicherstellen, dass der Versicherungsnehmer bei einem totalen Verlust des Hauses durch die Versicherungssumme ein gleichwertiges Gebäude errichten kann. Deshalb ist die Ermittlung des sogenannten Wiederaufbauwertes von großer Bedeutung. Aus den Angaben des Kunden zu Wohnfläche, Gebäudetyp und Besonderheiten, wie vorhandene Solaranlagen oder Garagen, ermitteln die Versicherer zunächst die Versicherungssumme. Dazu verwenden sie eine einheitliche Methode, die den angenommenen Wert ermittelt, den das Haus im Jahre 1914 gehabt hätte. Das Jahr wurde deshalb für die Berechnung gewählt, weil in diesem Jahr zum letzten Mal die Preise und Bedingungen für den Hausbau besonders stabil wahren. Zur Ermittlung des Wiederaufbauwertes wird nun die Versicherungssumme von 1914 mit dem Baupreisindex multipliziert. Dieser Indexwert berücksichtigt die Kostenentwicklung im Baubereich und wird etwa zwei mal im Jahr vom Bundesamt für Statistik neu berechnet. Der jährliche Beitrag der Wohngebäudeversicherung richtet sich neben dem Wiederaufbauwert auch nach der Tarifzone, in der sich das Gebäude befindet und nach den genauen Versicherungsbedingungen. Beispielsweise ist der Beitrag für ein Holzhaus wegen der höheren Brandgefahr etwas höher als bei einem Haus aus Stein.
Die meisten Wohngebäudeversicherungen verfügen über eine automatische Anpassung der Versicherungssumme. Dadurch wird sichergestellt, dass im Schadensfall trotz zwischenzeitlich angestiegener Baukosten ein gleichwertiges Gebäude errichtet werden kann. Um auch die Innenausstattung des Hauses abzusichern, ist zusätzlich der Abschluss einer Hausratversicherung erforderlich.
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