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Versicherungen zum Leben - Informationen und Tipps im Dschungel der Versicherungen

Versicherungen zum Leben

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung dient vor allem dazu, den Kreditgeber für den Fall abzusichern, dass der Schuldner während der Rückzahlungsphase des Kredits zu Tode kommt. Aus diesem Grund verlangen viele Banken den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor ein Kredit vergeben wird. Sofern der Schuldner dann während der Rückzahlungsphase verstirbt, wird die Restschuldversicherung alle noch offenen Raten an den Kreditgeber zahlen.

Inzwischen wurde jedoch der Leistungsumfang vieler Restschuldversicherungen so erweitert, dass sich der Schuldner durch den Abschluss einer solchen Versicherung auch für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern kann. Da die Lage auf dem Arbeitsmarkt seit einigen Jahren sehr schwierig ist, bietet sich der Abschluss einer Restschuldversicherung insbesondere bei größeren Kreditsummen an.

Es ist jedoch nicht nur der Schuldner selbst, welcher durch eine Restschuldversicherung abgesichert wird, sondern auch im Fall seines Todes die Hinterbliebenen. Laut Gesetz müssen die Hinterbliebenen in einer solchen Situation nahezu immer für die Rückzahlung des Kredites einstehen. Wer größere Kredite aufnimmt und seiner Familie ersparen möchte, dass diese im Fall des Todes in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte freiwillig eine Restschuldversicherung abschließen.

Ein besonderes Merkmal dabei ist, dass die Raten für diese Versicherungsform mit zunehmender Rückzahlungsdauer immer günstiger werden. Grund dafür ist, dass sich die Versicherungssumme stets an der Höhe der Restschuld bemisst und sich somit mit jeder weiteren zurückgezahlten Rate immer weiter verringert. Um die Beitragshöhen nicht zu unübersichtlich zu machen, rechnen viele Versicherer dabei einen Mittelwert aus, wodurch die Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer gleich bleiben.

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