Würde es nach einem besonderen Lied gehen, gäbe es für den Hausbesitzer vor dem bösen Nachbarn keine Ruhe. Doch damit das nicht so ist, schließt der Hausbesitzer eine besondere Rechtsschutzversicherung ab, damit er gegen alle Fälle, die sein Haus als Sache betreffen, versichert ist. Vor allem hat man in den letzten Monaten über ganz verheerende Nachbarschaftsstreitigkeiten in fast allen Medien erfahren, und wer dann keine solche besondere Individualversicherung abgeschlossen hat, kann damit ganz schön hohe Kosten haben, falls er so lange durchhält. In nicht wenigen Fällen kam es auf Grund durch den Streit entstandenen nervlichen Krankheiten bereits zum Auszug aus der eigenen Immobilie, welche man in den meisten Fällen anschließend auch noch unter Wert verkaufen musste, sodass man am Ende eines solch langen Streits auch noch einen ganzen Berg Schulden besitzt.
Aber noch viel ärgerlicher und langwieriger sind die Streitigkeiten mit der Kommune, wenn es um Streitereien um einen Teil des vorhandenen Grundstücks geht. Da die Gemeinden meinen, dass sie am längeren Hebel sitzen, setzen sie auf eine langwierige Auseinandersetzung in der Hoffnung, dass der Grundstücksbesitzer irgendwann entnervt aufgibt und die Gemeinde am Ende doch ihre Interessen durchsetzen kann. Doch nicht alle Hausbesitzer sind gleich. Wenn sie einen guten Anwalt finden, der den Hausbesitzern nachweislich recht gibt und die Besitzer eine Rechtsschutzversicherung für Hausbesitzer haben, können die Grundstücksbesitzer, solange die Versicherung den Fall auch genau so sieht wie der Anwalt, unter Umständen am Ende doch als Sieger gegen die Gemeinde dastehen.
Natürlich werden bei einem Streit mit der Obrigkeit diese auch nicht einfach ruhig dasitzen und alles über sich ergehen lassen. Die Kommunen können unter Umständen versuchen, den Grundstücksbesitzer mürbe zu machen, indem sie ihren Gegnern das Bauordnungsamt schicken, damit diese versuchen, auch nur den kleinsten Verstoß gegen die Bauordnung gnadenlos zu ahnden. Natürlich kann der Grundstücks- und Hausbesitzer versuchen, die Angelegenheit über seine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen, doch in den meisten Fällen zahlen diese Privatrechtschutzversicherungen nur bis zur zweiten, höchstens jedoch bis zur dritten Instanz. Natürlich kann es nach der dritten Instanz auch durchaus zu einem angemessenen Vergleich kommen, indem beide Gegner etwas von ihrem Standpunkt abrücken und sich aufeinander zubewegen, sodass am Ende des bereits lange dauernden Streits beide Parteien auch als Sieger hervorgehen können.
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