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Versicherungen zum Leben - Informationen und Tipps im Dschungel der Versicherungen

Versicherungen zum Leben

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung muss jeder Eigentümer einer Immobilie abschließen, wenn er kein böses Erwachen haben möchte. Hier muß man keinen Hauskredit Rechner anwerfen, denn die Beiträge sind gut angelegtes Geld. Wenn ein Bauarbeiter an dieser noch im Bau befindlichen Immobilie einen Unfall erleidet, so übernimmt zunächst die Berufsgenossenschaft des Unternehmens die entstandenen Kosten. Wird jedoch festgestellt, dass der künftige Hausbesitzer eine entscheidende Rolle bei diesem Unfall gespielt hat, so wendet sich die Berufsgenossenschaft an den Besitzer der Immobilie, um von ihm die gesamten Kosten erstattet zu bekommen. Um vor solchen schweren Fällen geschützt zu sein, sollte der künftige Besitzer der Immobilie gleich nach der Unterschrift für den Kauf auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.

Wenn nur der Eigenheimbesitzer und dessen Familienangehörige die Immobilie bewohnen, so könnte unter Umständen diese Besonderheit mit in die bereits bestehende normale Haftpflichtversicherung des Eigentümers einbezogen werden. Etwas anders ist es bei einer Immobilie, die vermietet wurde. Hier muss der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung abschließen, damit bei einem eventuellen Unfall eines Gastes des Mieters auf seinem Grundstück die Genesungskosten von der Versicherung übernommen werden. Rutscht beispielsweise im Winter ein Passant auf dem Grundstück des Hausbesitzers aus und verletzt sich, so tritt zunächst die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht des Eigentümers in Vorleistung, um hinterher die Kosten vom derzeitigen Mieter einzufordern.

Eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Doch Vorsicht ist trotzdem geboten, denn nicht gleich jeder Schaden wird anstandslos übernommen. Trägt der Eigentümer allerdings an dem entstandenen Schaden keine Schuld und wird er trotz alledem zu Schadenersatzforderungen herangezogen, so tritt die in dieser Haftpflichtversicherung enthaltene Rechtsschutzversicherung an die Stelle des Eigentümers und vertritt auch notfalls vor Gericht den Hauseigentümer.

Hat jedoch ein Eigentümer einer Immobilie an seinem Haus eine Einliegerwohnung und diese an fremde Mieter vermietet, so muss er unbedingt für den nicht selbst bewohnten Teil der Immobilie eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen, um vor eventuellen Schäden geschützt zu sein. Die Besonderheit hierbei ist, dass für Schäden, die seine Familienangehörigen betreffen, seine private Haftpflicht eintreten muss, nicht jedoch für seine Gäste. In einem Mehrfamilienhaus sieht die Sache ein wenig anders aus, denn da tritt die private Haftpflicht des Eigentümers ebenfalls nur für die Schäden ein, die ihm oder seinen Familienangehörigen passieren, sogar auch im Treppenhaus.

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