Eine Glasversicherung, welche früher ein Bestandteil der Hausratversicherung war, sollte jede Person vorsichtshalber gesondert abschließen, denn gerade bei den Fenstern hat sich im Laufe der Jahre so viel verändert, dass ein einfacher Glasbruch heutzutage richtig viel Geld kosten kann und somit das Girokonto vom Testsieger belasten kann. Ist beispielsweise bei einem Passivhaus, welches mit einer Dreifachverglasung mit besonderer Isolierung ausgestattet ist, ein Glasschaden entstanden, so kann dieser klein aussehende Schaden bereits über 1.000,– Euro hinausgehen.
Bei einer Glasversicherung muss man zunächst unterscheiden zwischen einer Glasversicherung für den privaten und dem geschäftlichen Bereich, denn man kann mit einer Privatglasversicherung keine Glasschäden im Geschäft absichern. Als eine besondere Form der Glasversicherung ist im privaten Bereich die sogenannte Allbereichsversicherung, welche für alle Glasschäden, egal wie sie entstanden sind, eintritt. Bei dieser speziellen Form fragt die Versicherung nicht nach, wie der Schaden entstanden ist, sondern begleicht die Glasrechnung anstandslos. Allerdings macht sich diese spezielle Absicherung auch in der Beitragshöhe bemerkbar.
Eine separate Glasversicherung im privaten Bereich kann helfen, eine Menge Ärger und Kosten dem Versicherungsnehmer zu ersparen. Die Höhe der Kosten einer solchen Versicherung kann jedoch erheblich variieren. Dies hängt jedoch in erster Linie von der Größe der Wohnung und den darin befindlichen Gegenständen ab. Hat beispielsweise eine Wohnung eine Größe von 80 Quadratmetern und ist ein Aquarium sowie ein Glaskeramikkochfeld vorhanden, so können in etwa rund 25 Euro an Versicherungsbeitrag zusammenkommen. Sind es aber rund 110 qm und ist ein ganz normaler Gasofen ohne Aquarium vorhanden, so kann der Beitrag unter Umständen ein wenig günstiger sein als beim ersten Beispiel. Für die Höhe der Versicherungsgebühren einer Glasversicherung sind also ganz unterschiedliche Faktoren ausschlaggebend.
Bei der Glasversicherung im geschäftlichen Bereich sieht die Sache ein wenig anders aus. So ist ein eventueller Schaden an einer Scheibe durch Elementarschaden nicht in einer normalen Geschäftsgebäudeversicherung eingeschlossen, sondern muss separat in einer speziellen Glasversicherung abgedeckt werden. Des Weiteren sind durch Vandalismus oder Einbruch zerstörte Glasscheiben ebenfalls in einer Glasversicherung im geschäftlichen Bereich abgesichert. Sollte beispielsweise ein Glaserunternehmen ein neues dreifach verglastes energiesparendes Fenster zum Kunden transportieren und der Wagen der Firma hat einen Unfall verursacht, so muss für dieses Fahrzeug eine eigenständige Glastransportversicherung abgeschlossen werden. Die Erkenntnis daraus ist, dass Glasbruch nicht gleich Glasbruch ist.
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