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Versicherungen zum Leben - Informationen und Tipps im Dschungel der Versicherungen

Versicherungen zum Leben

Fotovoltaik-Versicherung

Es ist eine Frage des Gewissens, für welche Versicherungsgesellschaft man sich entscheiden soll, denn sehr viele Gesellschaften bieten diese besondere Versicherung mit sehr unterschiedlichen Konditionen an. Vor allem kann man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen, in welcher Form und zu welchen Konditionen diese Fotovoltaik-Anlagen abgesichert sind. Doch auch in diesem Fall gibt es wieder eine Gemeinsamkeit aller Versicherungsunternehmen, denn beim Herausreißen aus der Verankerung und anschließendem Fall und Zerbersten zahlen alle Versicherungen die Kosten für eine neue Anlage.

Da der Schutz dieser versicherten Sache in den Zusatzbestimmungen der Geschäftsbedingungen definiert ist, kann der Versicherte eine Auswahl des von ihm gewünschten Versicherungsschutzes treffen. Als versicherte Sache gibt es von den Unternehmen zwei verschiedene Definitionen. Die Erste davon ist die sogenannte abschließende Auflistung der versicherten Sache. Hierbei sind nur die Teile der Fotovoltaik-Anlage versichert, die auch in einer besonders anhängenden Auflistung aufgeführt sind. Daher sollte der Versicherungsnehmer sich die Zeit nehmen, sich eine komplette Liste aller Bestandteile einer solchen Anlage zu besorgen und diese Teileliste in diesen Vertrag mit einbringen, damit auch wirklich alle Bestandteile einer solchen Anlage versichert sind. Diese sogenannte abschließende Auflistung ist im Gegensatz zur zweiten Definition günstiger als die andere.

Die zweite Definition ist die nicht abschließende, offene, Auflistung der versicherten Sache. Diese nicht abschließende Auflistung der versicherten Sache ist einerseits die bessere Absicherung, aber auch die preislich ein wenig teurere Versicherung, auch wenn man in der geschlossenen Auflistung alle notwendigen Teile einzeln aufgeführt hat. Unter den Schutz dieser offenen Auflistung fallen alle zur Peripherie dieser Fotovoltaik-Anlage gehörenden Teile, wie zum Beispiel sämtliche Zähler und Verkabelungen, die einzelnen Module, Wechselrichter, die Modultragekonstruktionen und sämtliche Montage-Sets.

Eine vorhandene Wohngebäudeversicherung übernimmt im Falle einen Diebstahles der Solaranlage auf dem Dach (ja so was soll es geben), nicht den Schaden. Schon aus diesem Grund wäre eine Photovoltaik-Versicherung von Vorteil. In dieser Photovoltaik-Versicherung sind i.d.R. auch Schäden aufgrund Sachbeschädigung, Kurzschluss, Schmorbrand und Bedienungsfehler enthalten. Klären Sie mit Ihrer Versicherung die Details ab.

Wer sich beim Abschluss einer solchen Versicherung noch ein wenig unsicher fühlt, sollte speziell auf die beiden Worte "sämtliche" und "insbesondere" achten, denn in diesen beiden Worten ist schon praktisch alles ausgedrückt. So steht das Wort "sämtliche" für die nicht abschließende Auflistung, wobei alle Teile eingeschlossen sind, während das Wort "insbesondere" bereits ahnen lässt, das bei dieser Formulierung des Vertrags einige Teile ausgeschlossen sind. Doch selbst wenn die verschiedenen Unwetterarten nicht besonders aufgeführt sind, sind diese Naturgewalten in beiden Vertragsarten eingeschlossen. Kleinere Anlagen werden oft ohne Selbstbehalt versichert.

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