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Versicherungen zum Leben - Informationen und Tipps im Dschungel der Versicherungen

Versicherungen zum Leben

Unfallversicherung

Jeder Arbeitnehmer ist über seinen Arbeitgeber automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Träger sind dabei die Berufsgenossenschaften, welche schließlich auch für die Auszahlung der Versicherungsleistungen zuständig sind. Dies können beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfällen sein, oder auch die Auszahlung einer Unfallrente, wenn der Versicherte dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Diese gesetzliche Unfallversicherung kommt jedoch nur dann zum Einsatz, wenn der Unfall entweder am Arbeitsplatz selbst oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz beziehungsweise vom Arbeitsplatz nach Hause geschehen ist. Alle Unfälle im privaten Umfeld oder in der Freizeit des Arbeitnehmers fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Um sich auch im privaten Umfeld für den Fall eines Unfalls wirkungsvoll abzusichern, bietet sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung an. Für Selbstständige und Freiberufler ist diese sowieso obligatorisch, dass sie nicht über einen Arbeitgeber verfügen, bei dem sie automatisch versichert sind.

Welche Leistungen können von einer privaten Unfallversicherung erwartet werden?

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Unfallversicherung auch dann Leistungen aus, wenn der Versicherte durch den Unfall ums Leben kommt. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen eine festgelegte Versicherungsleistung.

Weiterhin zahlt die private Unfallversicherung alle Kosten, die durch den Unfall und seine Folgen verursacht werden. Neben der medizinischen Versorgung können das auch Rehabilitationsmaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen an Haus oder Fahrzeugen sein, die durch eine körperliche Beeinträchtigung des Versicherten notwendig werden. Die Auszahlung von Leistungen beginnt in der Regel dann, wenn der Versicherte zu einem Grad von mindestens 20 Prozent körperlich oder psychisch bzw. seelisch beeinträchtigt ist.

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