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Versicherungen zum Leben - Informationen und Tipps im Dschungel der Versicherungen

Versicherungen zum Leben

Rentenversicherung

Die Renten sind sicher! Dieser Satz ist sicherlich noch jedem im Ohr, er stammt vom ehemaligen Arbeitsminister Norbert Blüm. Inzwischen hat sich jedoch viel geändert und die Renten sind bei weitem nicht mehr so sicher, wie es eigentlich sein sollte. Experten empfehlen daher jedem, zusätzlich zu einer eventuell bestehenden gesetzlichen Rentenversicherung auch privat für den eigenen Altersruhestand vorzusorgen.

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung liegt also nahe. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie sowieso obligatorisch, da diese nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Sie könnten sich zwar in dieser freiwillig weiterversichern, allerdings würde das ein schlechtes Geschäft bedeuten, da sie hier die kompletten Beiträge selbst bezahlen müssten. Bei Arbeitnehmern dagegen zahlt die eine Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber.

Welche Leistungen bietet eine private Rentenversicherung?

Grundsätzlich ist die private Rentenversicherung Zusatzversicherung durchaus mit einer Kapitallebensversicherung zu vergleichen. Es gibt zunächst eine Ansparphase, in der der Versicherte monatliche Beiträge in die Versicherung einzahlt. Ist der vertraglich festgelegte Zuteilungszeitpunkt erreicht, zahlt die Versicherung die eingezahlten Beträge inklusive Zinsen und eventueller Prämien wieder an den Versicherten aus. In der Regel besitzt dieser hierbei ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Das bedeutet: er kann wählen, ob er die Versicherungssumme in Form einer monatlichen Rente oder als Einmalbetrag ausgezahlt haben möchte.

Die meisten Versicherten wählen dabei die monatliche Rente. Dies resultiert auch daraus, dass hierbei die Versicherungsleistung bis zum Tod des Versicherten gezahlt wird. Erreicht der Versicherte ein hohes Alter, kann damit ein deutlich größerer Betrag zusammenkommen, als wenn er sich die Leistung als Einmalbetrag hätte auszahlen lassen. Für den Versicherer ist es jedoch umgekehrt – er kann bei einer Auszahlung als Rente die Gesamtkosten nicht im Voraus kalkulieren. Man spricht dabei auch vom Langlebigkeitsrisiko.

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