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Versicherungen zum Leben - Informationen und Tipps im Dschungel der Versicherungen

Versicherungen zum Leben

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn der Versicherte Dritten einen körperlichen Schaden oder einen Sach- beziehungsweise Vermögensschaden zugefügt hat. In diesem Fall muss er im Rahmen seiner gesetzlich auferlegten Schadenersatzpflicht für die entstandenen Kosten aufkommen.

Ein klassisches Beispiel dafür ist die Fensterscheibe, welche versehentlich beim Nachbarn eingeworfen wurde. In diesem Fall ist der Schaden noch recht überschaubar, jedoch gibt es zahlreiche andere Situationen, in denen leicht mehrere Tausend Euro Schaden entstehen können. Wohl dem, der in diesem Fall eine private Haftpflichtversicherung besitzt.

Wie bereits angedeutet, ersetzt eine private Haftpflichtversicherung ausschließlich den Schaden, welchen der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Versicherung generell nicht für Schäden aufkommt, die der Versicherte selbst erlitten hat.

Sollte der Schaden von Kindern des Versicherten verursacht worden sein, springt auch hierbei in der Regel die Versicherung ein. Einziger Ausnahmefall ist, wenn der Versicherte nachweisbar seine Aufsichtspflicht verletzt hat und der Schaden infolgedessen entstanden ist. Wer außerdem einen Schaden vorsätzlich beziehungsweise mutwillig verursacht, kann in diesem Fall ebenfalls nicht auf die Leistungen der Versicherung hoffen.

Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass die private Haftpflichtversicherung ausschließlich Schäden reguliert, welche im privaten Umfeld bzw. in der Freizeit des Versicherten aufgetreten sind. Das bedeutet, dass alle am Arbeitsplatz beziehungsweise auf den Arbeitswegen entstandenen Schäden nicht in den Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflichtversicherung fallen. Dafür gibt es die Berufshaftpflichtversicherungen.

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