Ein weit verbreitet Irrglaube ist immer noch, dass alle Haustiere automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Dies gilt jedoch in der Regel nur bei kleinen Tieren bis etwa zur Größe einer Katze. Hunde, Pferde, Ziegen oder Rinder fallen damit nicht in den Zuständigkeitsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung.
Da insbesondere durch Hunde immer wieder Schäden am Eigentum und an der Gesundheit Dritter verursacht werden, bietet sich hier der Abschluss einer speziellen Tierhalterhaftpflichtversicherung an. Bei einigen Versicherern wird diese auch Hundehalterhaftpflichtversicherung genannt. Diese Versicherung springt immer dann ein, wenn Dritte durch das Verhalten des Tieres Schäden erleiden. So zum Beispiel, wenn der Hund einen anderen Menschen beisst oder durch sein Verhalten einen Verkehrsunfall auslöst.
Mitunter können durch solche Ereignisse Schäden in Höhe von vielen Tausend Euro entstehen. Da das Verhalten von Tieren niemals vollständig kontrollierbar ist, empfiehlt sich in jedem Fall für Hundehalter und auch für Besitzer von Pferden und anderen Nutztieren der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Selbstverständlich befreit eine solche Versicherung den Tierhalter nicht von seiner Sorgfaltspflicht. So dürfen bissige oder als Kampfhund eingestufte Hunde beispielsweise nur mit einem Maulkorb mit in die Öffentlichkeit genommen werden. Größere Tiere wie Pferde oder Rinder müssen in geeignetem Räumen bzw. Gehegen untergebracht werden und der Halter unterliegt einer gewissen Aufsichtspflicht.
Damit es im Ernstfall nicht zu Streitigkeiten mit dem Versicherer kommt, sollten Sie sich die Bedingungen des Versicherungsvertrags ganz genau durchlesen und ihr Verhalten darauf abstimmen.
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