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Versicherungen zum Leben - Informationen und Tipps im Dschungel der Versicherungen

Versicherungen zum Leben

Reiseversicherung

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Leider bewahrheitet sich dieses alte Sprichwort oft auch im negativen Sinn. Und zwar insbesondere dann, wenn der Versicherte auf einer Reise zum Beispiel krank geworden oder sein Gepäck abhanden gekommen ist. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere versicherungsrelevante Risiken, die auf einer Reise lauern.

Um sich dagegen abzusichern, gibt es zahlreiche verschiedene Versicherungsmodelle speziell für Reisezwecke. Es existiert also keine Reiseversicherung an sich, sondern der Versicherte muss sich gegen jedes einzelne Risiko versichern. Mittlerweile schnüren jedoch zahlreiche Versicherer spezielle Pakete aus verschiedenen Reiseversicherungen, um dem Versicherten bürokratischen Aufwand abzunehmen und die Beiträge niedrig zu halten.

Welche Reiseversicherungen gibt es und wie wichtig sind diese?

Die wichtigste aller angebotenen Reiseversicherungen ist die Reisekrankenversicherung. Sie springt immer dann ein, wenn der Versicherte im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss. Da die Krankenversicherungen in Deutschland solche Kosten in der Regel nicht oder nur eingeschränkt übernehmen, bietet sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung in fast jedem Fall an. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist sie jedoch auch zu einer normalen Krankenversicherung optional erhältlich.

Wer ganz sicher gehen will, kann zusätzlich zur Reisekrankenversicherung auch noch eine Reiseunfallversicherung abschließen. Wenn Sie allerdings bereits eine Unfallversicherung besitzen, sollten Sie zuvor in den Vertragsbedingungen nachsehen. Viele Unfallversicherungen schließen einen Auslandsschutz mit ein.

Neben gesundheitlichen Problemen besteht bei einer Reise auch immer das Risiko, dass diese aufgrund familiärer beziehungsweise persönlicher Ereignisse vorzeitig abgebrochen werden muss oder gar nicht erst angetreten werden kann. In diesem Fall greift eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, welche dem Versicherten den finanziellen Schaden ersetzt.

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